Naturschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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==Caches verstecken== | ==Caches verstecken== | ||
Beim Verstecken eines Caches trägt man als Eigentümer die Verantwortung dafür, dass es am Cache und im direkten Umfeld zu keinen Problemen kommt bzw. kommen kann. Daher ist es wichtig zu wissen, dass in Naturschutzgebieten die Caches nur direkt an den offiziellen Wegen versteckt werden dürfen und ein [[Hinweise|Hinweis]] oder ein [[Spoiler|Spoilerbild]] den Suchradius so einschränkt, dass die Natur nicht zu Schaden kommt. | Beim Verstecken eines Caches trägt man als Eigentümer die Verantwortung dafür, dass es am Cache und im direkten Umfeld zu keinen Problemen kommt bzw. kommen kann. Daher ist es wichtig zu wissen, dass in Naturschutzgebieten die Caches nur direkt an den offiziellen Wegen versteckt werden dürfen und ein [[Hinweise|Hinweis]] oder ein [[Spoiler|Spoilerbild]] den Suchradius so einschränkt, dass die Natur nicht zu Schaden kommt. | ||
==Hinweise== | |||
Die folgenden Hinweise stammen aus dem Positionspapier "Naturverträgliches Geocaching", welches vom Deutschen Wanderverband und GARMIN Deutschland GmbH herausgegeben wurde. | |||
===Allgemeines=== | |||
Jeder Geocacher sollte sich verantwortungsvoll gegenüber seiner Umwelt verhalten. Laut den Bundes- und Naturschutzgesetzen darf man Wälder, Wiesen etc. betreten, um sich zu erholen. Dies geschieht dann auf eigene Gefahr. | |||
===Naturschutzgebiete und Caches abseits von Wegen=== | |||
Da Naturschutzgebiete zum besonderen Schutz von Natur und Landschaft ausgewiesen werden, ist das Betreten geregelt. Es ist bei der Erlaubnis des Betretens nur gestattet, auf den offiziellen Wegen zu bleiben und Caches nur unnimmtelbar am oder auf dem Weg zu platzieren. | |||
===Gesetzlich geschützte Biotope=== | |||
Gesetzlich geschützte Biotope sind durch ihre Existenz geschützt und benötigen daher keiner weiteren rechtlichen Schutzgebietsausweisung. Beispiele sind: | |||
* natürliche Gewässerufer | |||
* Moore und Quellbereiche | |||
* offene Block-, Schutt- und Geröllhalden (beispielsweise Karstgebiete) | |||
* Lehm- und Lösswände | |||
* Sumpf- und Auewälder | |||
* offene Felsbildungen | |||
* Feucht- und Trocken-Wiesen | |||
* Weiden | |||
Eine Beeinträchtigung oder Zerstörung dieser Gebiete ist gesetzlich verboten. Daher sind sie für Geocaches nicht geeignet. | |||
===Baumhöhlen=== | |||
Baumhöhlen dürfen in Deutschland nicht als Cacheverstecke verwendet werden, da viele geschützte und hochgefährdete Arten ihre Quartiere in solchen Formationen haben. | |||
===Höhlen=== | |||
Höhlen dürfen nicht mit Geocaches belegt werden auch, wenn sie scheinbar von Tieren unbewohnt sind. Dies gilt auch für Höhlen und Erdflle/Dolinen in Karstgebieten. Da die Entdeckung der Tiere meist nicht möglich ist, ist von der Verwendung von Höhlen für Geocaches abzustehen, da die Tiere sich sonst gestört fühlen. | |||
===Brut und Setzzeiten=== | |||
Die Brut- oder Aufzuchtsphase, hauptsächlich der Zeitraum von Mitte März bis Juli, ist eine besonders kritische Zeit für alle Wildarten. Störungen können ziemlich schnell den Tod der Jungtiere herbeirufen. Wege dürfen daher zu dieser Zeit nicht verlassen werden. Auch dürfen die Tiere im Unterholz nicht durch starke Taschenlampen gestört werden. | |||
==Sonstiges== | ==Sonstiges== | ||
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==Weitere Informationen== | ==Weitere Informationen== | ||
[http://www.wanderverband.de/conpresso/_data/Positionspapier_Naturvertr_gliches_Geocaching_12_1_2010.pdf Der vollständige Text des Positionspapieres] | |||
[http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html § 39 Bundesnaturschutzgesetz]<br> | [http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html § 39 Bundesnaturschutzgesetz]<br> | ||
[http://www.tuetenfrei.de/de_index.html Aktion Tütenfrei]<br> | [http://www.tuetenfrei.de/de_index.html Aktion Tütenfrei]<br> | ||
[http://www.nsg-atlas.de/ Eine Übersicht über die Naturschutzgebiete] | [http://www.nsg-atlas.de/ Eine Übersicht über die Naturschutzgebiete] |