Privatgrund: Unterschied zwischen den Versionen

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== Wälder ==
== Wälder ==


Auch manche Wälder sind Privatgrundstücke, die jedoch nicht eingefriedet sind und in denen es z. B. in Deutschland ein so genanntes Betretungsrecht gibt. Ungeachtet dessen kann jeder Waldbesitzer in seinem eigenen Wald bestimmt Verbote erlassen, auch ein Geocachingverbot. Sollte dies der Fall sein, würden wir  hier wiederum Hausfriedensbruch begehen.
Auch manche Wälder sind Privatgrundstücke, die jedoch nicht eingefriedet sind und in denen es z. B. in Deutschland ein so genanntes Betretungsrecht gibt. Ungeachtet dessen kann jeder Waldbesitzer in seinem eigenen Wald bestimmte Verbote erlassen, auch ein Geocachingverbot. Sollte dies der Fall sein, würden wir  hier wiederum Hausfriedensbruch begehen.


Bei Wäldern ist es oft kaum möglich den Besitzer herauszufinden um vorher um Erlaubnis zu fragen, auch wenn dies streng genommen ebenfalls getan werden müßte. Daher ist es besonders wichtig, dass jeder Cache eine so genannte Hinweis für Zufallsfinder ([http://blog.opencaching.de/cachebeschriftung/ hier auf OC] zu finden) enthält, die nicht nur darüber aufklärt um was für eine Art  Behälter es sich handelt, sondern auch eine Kontaktmöglichkeit (am besten direkt mit dem Owner) aufzeigt, an den sich ein Grundstücksbesitzer wenden kann, wenn er den Cache entfernt haben möchte.
Bei Wäldern ist es oft kaum möglich den Besitzer herauszufinden um vorher um Erlaubnis zu fragen, auch wenn dies streng genommen ebenfalls getan werden müßte. Daher ist es besonders wichtig, dass jeder Cache eine so genannte Hinweis für Zufallsfinder ([http://blog.opencaching.de/cachebeschriftung/ hier auf OC] zu finden) enthält, die nicht nur darüber aufklärt um was für eine Art  Behälter es sich handelt, sondern auch eine Kontaktmöglichkeit (am besten direkt mit dem Owner) aufzeigt, an den sich ein Grundstücksbesitzer wenden kann, wenn er den Cache entfernt haben möchte.


Hier ist die E-Mail Adresse des Owners sicher das Mittel der Wahl, denn es läßt sich vermutlich eher von Mensch zu Mensch eine einvernehmliche Lösung erreichen, als wenn ein erboster Grundstücksbesitzer sich zunächst erst noch an eine höhere Instanz( in diesem Fall den [[Support]] von Opencaching.de) wenden muss und sich dritte des Falls annehmen müssen.
Hier ist die E-Mail Adresse des Owners sicher das Mittel der Wahl, denn es läßt sich vermutlich eher von Mensch zu Mensch eine einvernehmliche Lösung erreichen, als wenn ein erboster Grundstücksbesitzer sich zunächst erst noch an eine höhere Instanz( in diesem Fall den [[Support]] von Opencaching.de) wenden muss und sich dritte des Falls annehmen müssen.


== Grundsätzlich gilt ==
== Grundsätzlich gilt ==
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