Der Status eines Geocaches gibt hauptsächlich an, ob der Cache momentan gesucht/gefunden werden kann, oder ob Probleme vorliegen, die ein Suchen verhindern.

Ändern des Cachestatus

Ein Geocache bei Opencaching.de kann folgende Stati annehmen, die vom Besitzer oder einem Mitglied des Support-Teams gesetzt werden können:

  • Noch nicht veröffentlicht: diesen Status erhält ein neues Opencaching-Listing, wenn du zunächst "Noch nicht veröffentlichen" gewählt hast. Es bleibt für andere Benutzer unsichtbar, bis du es zur Veröffentlichung freigibst.
  • Kann gesucht werden: das ist der Normalzustand eines Caches. Die Bedeutung ist klar: Mit dem Geocache ist alles in Ordnung; die Dose kann gefunden werden.
  • Momentan nicht verfügbar: dieser Zustand wird vom Besitzer gesetzt, wenn mit dem Cache etwas nicht in Ordnung ist und die Dose nicht gefunden werden kann. Die Gründe dafür können vielfältig sein: die Dose ist verschwunden, das Logbuch ist nass und muss erst getauscht werden, der Ort des Cacheverstecks kann wegen einer Baustelle momentan nicht betreten werden, usw. Der Owner ist dafür verantwortlich, den Geocache wieder suchbar zu machen (z.B. durch Auslegen einer neuen Dose) und den Status anschließend wieder auf kann gesucht werden zu setzen. Ist ein Instandsetzen des Caches nicht möglich, sollte der Cache archiviert werden.
  • Archiviert: dieser Status zeigt an, dass der Cache definitiv nicht mehr gefunden werden kann. Archivierte Caches werden standardmäßig nicht auf der Cachekarte von Opencaching.de angezeigt.
  • Gesperrt: ein gesperrter Cache entspricht einem archivierten, mit dem Unterschied, dass im Listing keine Logeinträge mehr möglich sind. Das Sperren eines Listings kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn es in den Onlinelogs zu beleidigenden Diskussionen kommt.
  • Gesperrt + Versteckt: das Listing eines gesperrten und versteckten Caches kann nur vom Owner und vom Support-Team eingesehen werden. Der Cache ist daher auch nicht auf der Cachekarte sichtbar. Dieser Status kann nur durch das Support-Team gesetzt werden und zwar in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn durch das Listing rechtliche Verstöße wie strafrechtlich relevante Texte/Textpassagen oder Urheberrechtsverstöße vorliegen.