Privatgrund: Unterschied zwischen den Versionen
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Als '''Privatgrund''' gelten in Deutschland Grundstücke und Gebäude, deren Nutzung – insbesondere das Betreten – durch den Eigentümer eingeschränkt ist. Der Eigentümer<ref>Die Begriffe „Grundeigentum“ und „Grundbesitz“ werden in der Umgangssprache oft synonym gebraucht. Im Folgenden ist mit beidem immer – im juristischen Sinne – Eigentum gemeint.</ref> muss keine Privatperson oder -organisation sein, sondern es kann sich auch um die öffentliche Hand handeln. Im Gegensatz hierzu steht das ''Betretungsrecht'',<ref>Das Betretungsrecht wird in Deutschland bundesweit durch Naturschutzgesetz, Waldgesetz und Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Zusätzlich kann es | Als '''Privatgrund''' gelten in Deutschland Grundstücke und Gebäude, deren Nutzung – insbesondere das Betreten – durch den Eigentümer eingeschränkt ist. Der Eigentümer<ref>Die Begriffe „Grundeigentum“ und „Grundbesitz“ werden in der Umgangssprache oft synonym gebraucht. Im Folgenden ist mit beidem immer – im juristischen Sinne – Eigentum gemeint.</ref> muss keine Privatperson oder -organisation sein, sondern es kann sich auch um die öffentliche Hand handeln. Im Gegensatz hierzu steht das ''Betretungsrecht'',<ref>Das Betretungsrecht wird in Deutschland bundesweit durch Naturschutzgesetz, Waldgesetz und Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Zusätzlich kann es durch weitere Rechtsvorschriften auf Landes- und kommunaler Ebene eingeschränkt werden.</ref> das die Nutzung bestimmter Flächen durch die Allgemeinheit erlaubt, solange es vor Ort keine ausdrückliche Einschränkung gibt. | ||
Die Suche nach der [[Wie verstecke ich einen Cache?#Die richtige Stelle für eine Cacheversteck|richtigen Stelle für ein Cacheversteck]] kann so manche Stolperfalle in Richtung Privatgrund bereithalten. | Die Suche nach der [[Wie verstecke ich einen Cache?#Die richtige Stelle für eine Cacheversteck|richtigen Stelle für ein Cacheversteck]] kann so manche Stolperfalle in Richtung Privatgrund bereithalten. |