Privatgrund: Unterschied zwischen den Versionen
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Als '''Privatgrund''' gelten in Deutschland Grundstücke und Gebäude, deren Nutzung – insbesondere das Betreten – durch den Eigentümer eingeschränkt ist. Der Eigentümer<ref>Die Begriffe „Grundeigentum“ und „Grundbesitz“ werden in der Umgangssprache oft synonym gebraucht. Im Folgenden ist mit beidem immer – im juristischen Sinne – Eigentum gemeint.</ref> muss keine Privatperson oder -organisation sein, sondern es kann sich auch um die öffentliche Hand handeln. Im Gegensatz hierzu steht das ''Betretungsrecht''<ref>Das Betretungsrecht wird in Deutschland bundesweit durch Naturschutzgesetz, Waldgesetz und Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Zusätzlich kann es Landesgesetze geben.</ref> das die Nutzung bestimmter Flächen durch die Allgemeinheit erlaubt, solange es vor Ort keine ausdrückliche Einschränkung gibt. | {{deutschlandlastig}} | ||
Als '''Privatgrund''' gelten in Deutschland Grundstücke und Gebäude, deren Nutzung – insbesondere das Betreten – durch den Eigentümer eingeschränkt ist. Der Eigentümer<ref>Die Begriffe „Grundeigentum“ und „Grundbesitz“ werden in der Umgangssprache oft synonym gebraucht. Im Folgenden ist mit beidem immer – im juristischen Sinne – Eigentum gemeint.</ref> muss keine Privatperson oder -organisation sein, sondern es kann sich auch um die öffentliche Hand handeln. Im Gegensatz hierzu steht das ''Betretungsrecht'',<ref>Das Betretungsrecht wird in Deutschland bundesweit durch Naturschutzgesetz, Waldgesetz und Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Zusätzlich kann es Landesgesetze geben.</ref> das die Nutzung bestimmter Flächen durch die Allgemeinheit erlaubt, solange es vor Ort keine ausdrückliche Einschränkung gibt. | |||
Die Suche nach der [[Wie verstecke ich einen Cache?#Die richtige Stelle für eine Cacheversteck|richtigen Stelle für ein Cacheversteck]] kann so manche Stolperfalle in Richtung Privatgrund bereithalten. | Die Suche nach der [[Wie verstecke ich einen Cache?#Die richtige Stelle für eine Cacheversteck|richtigen Stelle für ein Cacheversteck]] kann so manche Stolperfalle in Richtung Privatgrund bereithalten. | ||
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== Eingefriedete Grundstücke == | == Eingefriedete Grundstücke == | ||
[[Datei:BetretenVerboten.JPG|thumb|300px|Hier haben wir nichts verloren und nichts zu suchen]] | [[Datei:BetretenVerboten.JPG|thumb|300px|Hier haben wir nichts verloren und nichts zu suchen.]] | ||
Besonders sensibel sind von uns diejenigen Grundstücke und Orte zu behandeln, die deutlich als Privatgrund erkennbar sind, sei es durch aufgestellte Schilder, Einfriedungen (Mauern, Zäune, Hecken, etc. oder sonstige Abgrenzung). Diese sollten für uns sowohl als Sucher, besonders aber als [[Owner]] absolute Tabuzonen sein, es sei denn, man hat vorher ausdrücklich und nachweisbar (am besten schriftlich) die Genehmigung des Besitzers erhalten. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor und wir betreten diese Grundstücke, machen wir uns des Hausfriedensbruchs schuldig bzw. stiften als Owner sogar andere dazu an. Dies kann für alle Beteiligten zu nicht unerheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. | Besonders sensibel sind von uns diejenigen Grundstücke und Orte zu behandeln, die deutlich als Privatgrund erkennbar sind, sei es durch aufgestellte Schilder, Einfriedungen (Mauern, Zäune, Hecken, etc. oder sonstige Abgrenzung). Diese sollten für uns sowohl als Sucher, besonders aber als [[Owner]] absolute Tabuzonen sein, es sei denn, man hat vorher ausdrücklich und nachweisbar (am besten schriftlich) die Genehmigung des Besitzers erhalten. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor und wir betreten diese Grundstücke, machen wir uns des Hausfriedensbruchs schuldig bzw. stiften als Owner sogar andere dazu an. Dies kann für alle Beteiligten zu nicht unerheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. | ||