Seite erstellt. --FriedrichFröbel (Diskussion) 14:50, 10. Okt. 2012 (CEST)

Bin noch a bissl unglücklich mit der Seite, Mrs. Pommelhorst hat aber ne idee und wirds bei Gelegenheit umsetzen... --Pirate77 (Diskussion) 12:13, 11. Okt. 2012 (CEST)

Danke an Mrs. Pommelhorst für die Vorlage! ich durfte sie einbauen --Pirate77 (Diskussion) 17:52, 11. Okt. 2012 (CEST)


Den Satz

"Streng genommen müssen wir als Geocacher ohnehin davon ausgehen, dass es in ganz Deutschland keinen Ort, keinen Wald etc. gibt, der nicht irgendwem gehört."

würd ich gerne rausnehmen, denn hier gehts ja nur im Grund im Privatbesitz - im Gegensatz zu dem, der in öffentlichem Besitz ist. Nur für ersteres braucht es eine ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers.

Dies

"Wälder sind grundsätzlich ebenfalls immer Privatgrundstücke"

stimmt meines Wissens nicht, denn Wälder gehören zu einem Großteil Städen, Landkreisen etc., sind also oft kein Privateigentum. --following 17:23, 13. Okt. 2012 (CEST)

Ok, wirf es raus, klingt schlüssig--Pirate77 (Diskussion) 18:02, 13. Okt. 2012 (CEST)
Satz 1 entfernt.
Satz 2 wird etwas schwieriger, da muss der Text etwas umgeschrieben werden. --FriedrichFröbel (Diskussion) 18:06, 13. Okt. 2012 (CEST)
ist erledigt --following 18:29, 13. Okt. 2012 (CEST)
Danke ihr zwei! --Pirate77 (Diskussion) 19:12, 13. Okt. 2012 (CEST)

Hinweis für Zufallsfinder = Cache Note oder? Welchen Begriff verwenden wir? Das sollte dann Schrottie ggf. auf der HP ändern und wir hier durchgängig verwenden. --Pirate77 (Diskussion) 22:07, 13. Okt. 2012 (CEST)

Da war ich offenbar falsch informiert, sorry. Ist der Text denn sonst OK?--Mrs.Pommelhorst (Diskussion) 08:33, 14. Okt. 2012 (CEST)

Des war eigentlich keine Feststellung sondern eher eine Frage an alle welchen Begriff wir verwenden wollen, Cache Note oder Cache Notiz finde ich auch ganz passend.--Pirate77 (Diskussion) 10:12, 14. Okt. 2012 (CEST)

Eine Unterscheidung in "Privatgrundstücke" und Grundstücke der Gemeinden, Länder etc. macht keinen Sinn. Es ist für uns Cacher bei der Frage ob man dort Cachen darf nicht von Bedeutung. Wichtig ist für Geocacher, ob es ein Recht zum Betreten des Grundstücks gibt und ob dies an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Der Eigentümer des Privatwaldes muss das Betreten seines Waldes ebenso dulden, wie das Betreten des städtischen Waldes geduldet werden muss. Will aber eine Gemeinde im Gemeindewald keinen Cache kann sie wie der Privatwaldeigentümer die Beseitigung der Dose verlangen und zwar nach den selben Rechtsvorschriften. Auch ergibt sich aus der Frage nach dem Eigentümer keine Erlaubnis zum Betreten. Diese Erlaubnis ergibt sich in der Natur aus dem Waldgesetz und urban aus einer Widmung. Ein urbanes Grundstück, dessen Eigentümer Gemeinde, Land oder Bund ist, darf deshalb nicht automatisch betreten werden. Ob auf dem Grundstück ein Aldi oder ein Finanzamt steht, ein leerstehendes Fabrikgebäude oder eine leerstehende "öffentliche" Klinik... das spielt für Geocacher keine Rolle. Entscheiden ist allein, ob es ein Betretungsrecht gibt oder ob zumindest von einer Duldung des Betretens ausgegangen werden kann. --Bursche (Diskussion) 09:21, 5. Nov. 2012 (CET)

Du kannst gerne eventuelle Fehler beseitigen. --FriedrichFröbel (Diskussion) 15:38, 5. Nov. 2012 (CET)
Danke für den Hinweis. Ich hab mal versucht, es geradezuziehen. Es gab Missverständnisse durch die Vermengung von "Privatgrund" und "Privatgrundstück". Ersteres ist wohl ein verkehrsjuristischer Begriff, der auch Grundbesitz der öffentlichen Hand mit einschließt, letzteres dagegen ein umgangssprachlicher Begriff für Grundstücke in Privatbesitz. --following (disk) 17:21, 5. Nov. 2012 (CET)
Nun ist es schon wesentlich richtiger. Ich habe zusätzlich den "Hausfriedensbruch" rausgenommen, denn das ist so nicht richtig. Der Owner begeht keinen Hausfriedensbruch, solange er nicht zur Wartung zurückkehrt, der Sucher begeht auch keinen Hausfriedensbruch, denn er müsste nachweisbar vom Wunsch des Eigentümers Kenntnis haben. Im Wald kann der Eigentümer zudem nicht einfach ein Betretungsverbot für bestimmte Personen verhängen, er muss nach dem Waldgesetz das Betreten dulden und ein Geocacher auf der Suche nach einem Geocache betritt den Wald zu Zweck der Erholung. Die tatsächliche Gefahr bei Geocaches die entgegen dem Willen des Eigentümers auf dessen unbefriedetem Grundstück liegen ist nicht der (strafrechtliche) Hausfriedensbruch, sondern der zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Eigentümers gegen den Owner (umgangssprachlich Abmahnung).
Geändert werden sollte noch der 2. Punkt der Anmerkungen (ich kann das scheinbar nicht) Aus "Zusätzlich kann es Landesgesetze geben." Sollte werden: "Zusätzlich kann das Betretungsrecht durch weitere Rechtsvorschriften auf Landes- und kommunaler Ebene eingeschränkt werden." Zur Erklärung hier in der Diskussion: Eine Gemeinde oder ein Landkreis kann zB. zur Gefahrenabwehr (Waldbrand/Schneebruch/Sturmschäden/Treibjagd/etc.) das Betreten (zeitlich befristet) verbieten. In den jeweiligen Landeswaldgesetzen ist das Betretungsrecht ebenfalls genauer geregelt. --Bursche (Diskussion) 19:45, 5. Nov. 2012 (CET)
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