Privatgrund: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Suche nach der richtigen Stelle für ein Cacheversteck kann so manche Stolperfalle in Richtung '''Privatgrundstück''' bereithalten.
Die Suche nach der [[Wie verstecke ich einen Cache?#Die richtige Stelle für eine Cacheversteck|richtigen Stelle für ein Cacheversteck]] kann so manche Stolperfalle in Richtung '''Privatgrundstück''' bereithalten.


== Eingefriedete Grundstücke ==
== Eingefriedete Grundstücke ==
[[Datei:BetretenVerboten.JPG|thumb|300px|Hier haben wir nichts verloren und nichts zu suchen]]
[[Datei:BetretenVerboten.JPG|thumb|300px|Hier haben wir nichts verloren und nichts zu suchen]]
Besonders sensibel sind von uns diejenigen Grundstücke und Orte zu behandeln, die deutlich als Privatgrundstücke  erkennbar sind, sei es durch aufgestellte Schilder, Einfriedungen (Mauern, Zäune, Hecken, etc. oder sonstige Abgrenzung). Diese sollten für uns sowohl als Sucher, besonders aber als Owner absolute Tabuzonen sein, es sei denn, man hat als Owner vorher ausdrücklich und nachweisbar (am besten schriftlich) die Genehmigung des Besitzers erhalten. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor und wir betreten diese Grundstücke machen wir uns des Hausfriedensbruchs schuldig, bzw. stiften als Owner sogar andere dazu an. Dies kann für alle Beteiligten zu nicht unerheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Liegt eine solche Genehmigung vor ist es zunächst mal machbar an einem solchen Ort einen Cache zu verstecken, dennoch gilt hier einiges zu beachten. Ein solcher Cache sollte möglichst minimal invasiv versteckt sein d..h er sollte so versteckt sein, dass er
Besonders sensibel sind von uns diejenigen Grundstücke und Orte zu behandeln, die deutlich als Privatgrundstücke  erkennbar sind, sei es durch aufgestellte Schilder, Einfriedungen (Mauern, Zäune, Hecken, etc. oder sonstige Abgrenzung). Diese sollten für uns sowohl als Sucher, besonders aber als [[Owner]] absolute Tabuzonen sein, es sei denn, man hat vorher ausdrücklich und nachweisbar (am besten schriftlich) die Genehmigung des Besitzers erhalten. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor und wir betreten diese Grundstücke, machen wir uns des Hausfriedensbruchs schuldig bzw. stiften als Owner sogar andere dazu an. Dies kann für alle Beteiligten zu nicht unerheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.  
 
Liegt eine solche Genehmigung des Grundbesitzers vor, ist es zunächst mal machbar an einem solchen Ort einen Cache zu verstecken; dennoch gibt es hier einiges zu beachten. Ein solcher Cache sollte möglichst „minimal invasiv“ versteckt sein, d.h. er sollte so versteckt sein, dass er
   
   
# nah am offiziellen Weg ist
# nah am offiziellen Weg ist
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Weiterhin sollte man in einem solchen Fall als Owner immer im Auge haben, dass sich Besitzverhältnisse auch ändern können und dann Genehmigungen u.U. hinfällig sind.
Weiterhin sollte man in einem solchen Fall als Owner immer im Auge haben, dass sich Besitzverhältnisse auch ändern können und dann Genehmigungen u.U. hinfällig sind.


Sollte man einen OC-Cache suchen, bei dem diese Regeln nicht eingehalten werden sollte man diesen Cache abbrechen und über die Funktion [[Cache melden]], die in der oberen Buttonleiste eines jeden Caches zu finden ist an Opencaching.de melden. Wenn man hier weitersucht, kann man mit etwas Pech genau DERjenige sein, der erwischt und bestraft wird......
Wenn man bei der Suche nach einem OC-Cache feststellt, dass diese Regeln nicht eingehalten werden, sollte man die Suche abbrechen und über die Funktion [[Cache melden]], die in der oberen Buttonleiste eines jeden Caches zu finden ist, an Opencaching.de melden. Wenn man hier weitersucht, kann man mit etwas Pech genau DERjenige sein, der erwischt und bestraft wird


== Wälder ==
== Wälder ==
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Auch manche Wälder sind Privatgrundstücke, die jedoch nicht eingefriedet sind und in denen es z. B. in Deutschland ein so genanntes Betretungsrecht gibt. Ungeachtet dessen kann jeder Waldbesitzer in seinem eigenen Wald bestimmte Verbote erlassen, auch ein Geocachingverbot. Sollte dies der Fall sein, würden wir  hier wiederum Hausfriedensbruch begehen.
Auch manche Wälder sind Privatgrundstücke, die jedoch nicht eingefriedet sind und in denen es z. B. in Deutschland ein so genanntes Betretungsrecht gibt. Ungeachtet dessen kann jeder Waldbesitzer in seinem eigenen Wald bestimmte Verbote erlassen, auch ein Geocachingverbot. Sollte dies der Fall sein, würden wir  hier wiederum Hausfriedensbruch begehen.


Bei Wäldern ist es oft kaum möglich den Besitzer herauszufinden um vorher um Erlaubnis zu fragen, auch wenn dies streng genommen ebenfalls getan werden müßte. Daher ist es besonders wichtig, dass jeder Cache eine so genannte Hinweis für Zufallsfinder ([http://blog.opencaching.de/cachebeschriftung/ hier auf OC] zu finden) enthält, die nicht nur darüber aufklärt um was für eine Art  Behälter es sich handelt, sondern auch eine Kontaktmöglichkeit (am besten direkt mit dem Owner) aufzeigt, an den sich ein Grundstücksbesitzer wenden kann, wenn er den Cache entfernt haben möchte.
Bei Wäldern ist es oft kaum möglich, den Besitzer herauszufinden um vorher um Erlaubnis zu fragen, auch wenn dies streng genommen nötig ist. Daher ist es besonders wichtig, dass jeder Cache einen [[Stash Note|Hinweis für Zufallsfinder]] enthält. Dieser sollte nicht nur über den Zweck des Behälters aufklären, sondern muss entsprechend den [[Opencaching.de-Nutzungsbedingungen]] auch eine Kontaktmöglichkeit mit dem [[Owner]] aufzeigen, an den sich der Grundstücksbesitzer wenden kann, wenn er den Cache entfernt haben möchte, z. B. eine E-Mail-Adresse und/oder eine Mobiltelefonnummer.
 
Hier ist die E-Mail Adresse des Owners sicher das Mittel der Wahl, denn es läßt sich vermutlich eher von Mensch zu Mensch eine einvernehmliche Lösung erreichen, als wenn ein erboster Grundstücksbesitzer sich zunächst erst noch an eine höhere Instanz( in diesem Fall den [[Support]] von Opencaching.de) wenden muss und sich dritte des Falls annehmen müssen.


== Grundsätzlich gilt ==
== Grundsätzlich gilt ==


Sollte sich ein Grundstücksbesitzer an einen Owner wenden und ihm um Entfernung eines Caches bitten, ist dem selbstverständlich sofort Folge zu leisten, denn anderen Falls (mit der Bitte hat der Besitzer ein Verbot erteilt) handelt es sich wieder um Hausfriedensbruch, mit allen seinen möglichen Konsequenzen.
Sollte sich ein Grundstücksbesitzer an einen Owner wenden und ihm um Entfernung eines Caches bitten, ist dem selbstverständlich sofort Folge zu leisten, denn anderen Falls (mit der Bitte hat der Besitzer ein Verbot erteilt) handelt es sich um Hausfriedensbruch, mit allen seinen möglichen Konsequenzen.


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}


[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]

Version vom 21. Oktober 2012, 20:46 Uhr

Die Suche nach der richtigen Stelle für ein Cacheversteck kann so manche Stolperfalle in Richtung Privatgrundstück bereithalten.

Eingefriedete Grundstücke

Hier haben wir nichts verloren und nichts zu suchen

Besonders sensibel sind von uns diejenigen Grundstücke und Orte zu behandeln, die deutlich als Privatgrundstücke erkennbar sind, sei es durch aufgestellte Schilder, Einfriedungen (Mauern, Zäune, Hecken, etc. oder sonstige Abgrenzung). Diese sollten für uns sowohl als Sucher, besonders aber als Owner absolute Tabuzonen sein, es sei denn, man hat vorher ausdrücklich und nachweisbar (am besten schriftlich) die Genehmigung des Besitzers erhalten. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor und wir betreten diese Grundstücke, machen wir uns des Hausfriedensbruchs schuldig bzw. stiften als Owner sogar andere dazu an. Dies kann für alle Beteiligten zu nicht unerheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.

Liegt eine solche Genehmigung des Grundbesitzers vor, ist es zunächst mal machbar an einem solchen Ort einen Cache zu verstecken; dennoch gibt es hier einiges zu beachten. Ein solcher Cache sollte möglichst „minimal invasiv“ versteckt sein, d.h. er sollte so versteckt sein, dass er

  1. nah am offiziellen Weg ist
  2. schnell und ohne großes Suchen gefunden werden kann
  3. kein fremdes Eigentum beschädigt
  4. niemanden stört

und die Erlaubnis sollte deutlich im Lisitng erwähnt sein. Weiterhin sollte man in einem solchen Fall als Owner immer im Auge haben, dass sich Besitzverhältnisse auch ändern können und dann Genehmigungen u.U. hinfällig sind.

Wenn man bei der Suche nach einem OC-Cache feststellt, dass diese Regeln nicht eingehalten werden, sollte man die Suche abbrechen und über die Funktion Cache melden, die in der oberen Buttonleiste eines jeden Caches zu finden ist, an Opencaching.de melden. Wenn man hier weitersucht, kann man mit etwas Pech genau DERjenige sein, der erwischt und bestraft wird …

Wälder

Auch manche Wälder sind Privatgrundstücke, die jedoch nicht eingefriedet sind und in denen es z. B. in Deutschland ein so genanntes Betretungsrecht gibt. Ungeachtet dessen kann jeder Waldbesitzer in seinem eigenen Wald bestimmte Verbote erlassen, auch ein Geocachingverbot. Sollte dies der Fall sein, würden wir hier wiederum Hausfriedensbruch begehen.

Bei Wäldern ist es oft kaum möglich, den Besitzer herauszufinden um vorher um Erlaubnis zu fragen, auch wenn dies streng genommen nötig ist. Daher ist es besonders wichtig, dass jeder Cache einen Hinweis für Zufallsfinder enthält. Dieser sollte nicht nur über den Zweck des Behälters aufklären, sondern muss entsprechend den Opencaching.de-Nutzungsbedingungen auch eine Kontaktmöglichkeit mit dem Owner aufzeigen, an den sich der Grundstücksbesitzer wenden kann, wenn er den Cache entfernt haben möchte, z. B. eine E-Mail-Adresse und/oder eine Mobiltelefonnummer.

Grundsätzlich gilt

Sollte sich ein Grundstücksbesitzer an einen Owner wenden und ihm um Entfernung eines Caches bitten, ist dem selbstverständlich sofort Folge zu leisten, denn anderen Falls (mit der Bitte hat der Besitzer ein Verbot erteilt) handelt es sich um Hausfriedensbruch, mit allen seinen möglichen Konsequenzen.



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