Naturschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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==Caches verstecken==
==Caches verstecken==
Beim Verstecken eines Caches trägt man als Eigentümer die Verantwortung dafür, dass es am Cache und im direkten Umfeld zu keinen Problemen kommt bzw. kommen kann. Daher ist es wichtig zu wissen, dass in Naturschutzgebieten die Caches nur direkt an den offiziellen Wegen versteckt werden dürfen und ein [[Hinweise|Hinweis]] oder ein [[Spoiler|Spoilerbild]] den Suchradius so einschränkt, dass die Natur nicht zu Schaden kommt.
Beim Verstecken eines Caches trägt man als Eigentümer die Verantwortung dafür, dass es am Cache und im direkten Umfeld zu keinen Problemen kommt bzw. kommen kann. Daher ist es wichtig zu wissen, dass in Naturschutzgebieten die Caches nur direkt an den offiziellen Wegen versteckt werden dürfen und ein [[Hinweise|Hinweis]] oder ein [[Spoiler|Spoilerbild]] den Suchradius so einschränkt, dass die Natur nicht zu Schaden kommt.
==Hinweise==
Die folgenden Hinweise stammen aus dem Positionspapier "Naturverträgliches Geocaching", welches vom Deutschen Wanderverband und GARMIN Deutschland GmbH herausgegeben wurde.
===Allgemeines===
Jeder Geocacher sollte sich verantwortungsvoll gegenüber seiner Umwelt verhalten. Laut den Bundes- und Naturschutzgesetzen darf man Wälder, Wiesen etc. betreten, um sich zu erholen. Dies geschieht dann auf eigene Gefahr.
===Naturschutzgebiete und Caches abseits von Wegen===
Da Naturschutzgebiete zum besonderen Schutz von Natur und Landschaft ausgewiesen werden, ist das Betreten geregelt. Es ist bei der Erlaubnis des Betretens nur gestattet, auf den offiziellen Wegen zu bleiben und Caches nur unnimmtelbar am oder auf dem Weg zu platzieren.
===Gesetzlich geschützte Biotope===
Gesetzlich geschützte Biotope sind durch ihre Existenz geschützt und benötigen daher keiner weiteren rechtlichen Schutzgebietsausweisung. Beispiele sind:
* natürliche Gewässerufer
* Moore und Quellbereiche
* offene Block-, Schutt- und Geröllhalden (beispielsweise Karstgebiete)
* Lehm- und Lösswände
* Sumpf- und Auewälder
* offene Felsbildungen
* Feucht- und Trocken-Wiesen
* Weiden
Eine Beeinträchtigung oder Zerstörung dieser Gebiete ist gesetzlich verboten. Daher sind sie für Geocaches nicht geeignet.
===Baumhöhlen===
Baumhöhlen dürfen in Deutschland nicht als Cacheverstecke verwendet werden, da viele geschützte und hochgefährdete Arten ihre Quartiere in solchen Formationen haben.
===Höhlen===
Höhlen dürfen nicht mit Geocaches belegt werden auch, wenn sie scheinbar von Tieren unbewohnt sind. Dies gilt auch für Höhlen und Erdflle/Dolinen in Karstgebieten. Da die Entdeckung der Tiere meist nicht möglich ist, ist von der Verwendung von Höhlen für Geocaches abzustehen, da die Tiere sich sonst gestört fühlen.
===Brut und Setzzeiten===
Die Brut- oder Aufzuchtsphase, hauptsächlich der Zeitraum von Mitte März bis Juli, ist eine besonders kritische Zeit für alle Wildarten. Störungen können ziemlich schnell den Tod der Jungtiere herbeirufen. Wege dürfen daher zu dieser Zeit nicht verlassen werden. Auch dürfen die Tiere im Unterholz nicht durch starke Taschenlampen gestört werden.


==Sonstiges==
==Sonstiges==
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==Weitere Informationen==
==Weitere Informationen==
[http://www.wanderverband.de/conpresso/_data/Positionspapier_Naturvertr_gliches_Geocaching_12_1_2010.pdf Der vollständige Text des Positionspapieres]
[http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html § 39 Bundesnaturschutzgesetz]<br>
[http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html § 39 Bundesnaturschutzgesetz]<br>
[http://www.tuetenfrei.de/de_index.html Aktion Tütenfrei]<br>
[http://www.tuetenfrei.de/de_index.html Aktion Tütenfrei]<br>
[http://www.nsg-atlas.de/ Eine Übersicht über die Naturschutzgebiete]
[http://www.nsg-atlas.de/ Eine Übersicht über die Naturschutzgebiete]

Version vom 11. Oktober 2012, 06:02 Uhr

Naturschutz spielt auch bei Opencaching eine große Rolle. Jeder ist aktiv daran beteiligt, keine Pflanzen und Tiere zu schädigen und seinen Müll ordnungsrecht zu entsorgen.

Naturschutzgebiete

In Naturschutzgebieten gibt es oft interessante Orte, an denen sich Geocaches verstecken lassen (und auch versteckt sind). Gerade in solchen Gebieten sollte man sich bewusst sein, dass man die Natur hier schonen sollte, um diese Schönheit und Vielfalt für die Nächsten zu erhalten. Auch ist ein Verlassen der Wege hier strengstens untersagt.
Auf Opencaching.de wird in der Cachebeschreibung automatisch ein Hinweis angezeigt, wenn sich der Cache in einem Naturschutzgebiet befinden sollte.

Fledermäuse

Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes beginnt die Fledermausschutzzeit am 01. Oktober und endet am 31. März.
Zu dieser Zeit sollten keine Caches an Orten gesucht werden, an denen Fledermäuse auftreten könnten. Viele Eigentümer, die von diesem Umstand betroffen sind, haben entsprechende Informationen dazu und sperren ihre Caches daher zu dieser Zeit.

Caches verstecken

Beim Verstecken eines Caches trägt man als Eigentümer die Verantwortung dafür, dass es am Cache und im direkten Umfeld zu keinen Problemen kommt bzw. kommen kann. Daher ist es wichtig zu wissen, dass in Naturschutzgebieten die Caches nur direkt an den offiziellen Wegen versteckt werden dürfen und ein Hinweis oder ein Spoilerbild den Suchradius so einschränkt, dass die Natur nicht zu Schaden kommt.

Hinweise

Die folgenden Hinweise stammen aus dem Positionspapier "Naturverträgliches Geocaching", welches vom Deutschen Wanderverband und GARMIN Deutschland GmbH herausgegeben wurde.

Allgemeines

Jeder Geocacher sollte sich verantwortungsvoll gegenüber seiner Umwelt verhalten. Laut den Bundes- und Naturschutzgesetzen darf man Wälder, Wiesen etc. betreten, um sich zu erholen. Dies geschieht dann auf eigene Gefahr.

Naturschutzgebiete und Caches abseits von Wegen

Da Naturschutzgebiete zum besonderen Schutz von Natur und Landschaft ausgewiesen werden, ist das Betreten geregelt. Es ist bei der Erlaubnis des Betretens nur gestattet, auf den offiziellen Wegen zu bleiben und Caches nur unnimmtelbar am oder auf dem Weg zu platzieren.

Gesetzlich geschützte Biotope

Gesetzlich geschützte Biotope sind durch ihre Existenz geschützt und benötigen daher keiner weiteren rechtlichen Schutzgebietsausweisung. Beispiele sind:

  • natürliche Gewässerufer
  • Moore und Quellbereiche
  • offene Block-, Schutt- und Geröllhalden (beispielsweise Karstgebiete)
  • Lehm- und Lösswände
  • Sumpf- und Auewälder
  • offene Felsbildungen
  • Feucht- und Trocken-Wiesen
  • Weiden

Eine Beeinträchtigung oder Zerstörung dieser Gebiete ist gesetzlich verboten. Daher sind sie für Geocaches nicht geeignet.

Baumhöhlen

Baumhöhlen dürfen in Deutschland nicht als Cacheverstecke verwendet werden, da viele geschützte und hochgefährdete Arten ihre Quartiere in solchen Formationen haben.

Höhlen

Höhlen dürfen nicht mit Geocaches belegt werden auch, wenn sie scheinbar von Tieren unbewohnt sind. Dies gilt auch für Höhlen und Erdflle/Dolinen in Karstgebieten. Da die Entdeckung der Tiere meist nicht möglich ist, ist von der Verwendung von Höhlen für Geocaches abzustehen, da die Tiere sich sonst gestört fühlen.

Brut und Setzzeiten

Die Brut- oder Aufzuchtsphase, hauptsächlich der Zeitraum von Mitte März bis Juli, ist eine besonders kritische Zeit für alle Wildarten. Störungen können ziemlich schnell den Tod der Jungtiere herbeirufen. Wege dürfen daher zu dieser Zeit nicht verlassen werden. Auch dürfen die Tiere im Unterholz nicht durch starke Taschenlampen gestört werden.

Sonstiges

Die Kunststofftüte

Eine Menge Caches sind in Kunststofftüten versteckt. Dies wäre jedoch nicht nötig, wenn man nur dichte Dosen für seine Cachebehälter verwenden würde.
Bei Dosen, welche in Kunststofftüten verpackt sind, trifft man nicht selten auf ungeahnte Probleme. Wenn beispielsweise die Tüte unter Wasser steht, hat sie ihren Zweck (nämlich die Dose trockenzuhalten) nicht erfüllt. Desweiteren werden sie oft von Tieren angeknabbert, was die Ästhetik und den Schutz weiter verringert. Außerdem geht sie bei häufigen Funden des Geocaches und dem damit verbundenen Wiederverstecken ziemlich schnell kaputt, sodass sie häufig ersetzt werden muss. Wenn die alte Tüte dann noch im Naturschutzgebiet herumliegt, hat sich der Einsatz dieses vorhergesehenen Schutzes nicht gelohnt.
Im schlimmsten Fall klettern Tiere in die Tüte und finden keinen Weg mehr heraus. Dies ist dann ziemlich gegen den Sinn des Naturschutzes.

Weitere Informationen

Der vollständige Text des Positionspapieres § 39 Bundesnaturschutzgesetz
Aktion Tütenfrei
Eine Übersicht über die Naturschutzgebiete