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Auch manche Wälder sind Privatgrundstücke, die jedoch nicht eingefriedet sind und in denen es z. B. in Deutschland ein so genanntes Betretungsrecht gibt. Ungeachtet dessen kann jeder Waldbesitzer in seinem eigenen Wald | Auch manche Wälder sind Privatgrundstücke, die jedoch nicht eingefriedet sind und in denen es z. B. in Deutschland ein so genanntes Betretungsrecht gibt. Ungeachtet dessen kann jeder Waldbesitzer in seinem eigenen Wald bestimmte Verbote erlassen, auch ein Geocachingverbot. Sollte dies der Fall sein, würden wir hier wiederum Hausfriedensbruch begehen. | ||
Bei Wäldern ist es oft kaum möglich den Besitzer herauszufinden um vorher um Erlaubnis zu fragen, auch wenn dies streng genommen ebenfalls getan werden müßte. Daher ist es besonders wichtig, dass jeder Cache eine so genannte Hinweis für Zufallsfinder ([http://blog.opencaching.de/cachebeschriftung/ hier auf OC] zu finden) enthält, die nicht nur darüber aufklärt um was für eine Art Behälter es sich handelt, sondern auch eine Kontaktmöglichkeit (am besten direkt mit dem Owner) aufzeigt, an den sich ein Grundstücksbesitzer wenden kann, wenn er den Cache entfernt haben möchte. | Bei Wäldern ist es oft kaum möglich den Besitzer herauszufinden um vorher um Erlaubnis zu fragen, auch wenn dies streng genommen ebenfalls getan werden müßte. Daher ist es besonders wichtig, dass jeder Cache eine so genannte Hinweis für Zufallsfinder ([http://blog.opencaching.de/cachebeschriftung/ hier auf OC] zu finden) enthält, die nicht nur darüber aufklärt um was für eine Art Behälter es sich handelt, sondern auch eine Kontaktmöglichkeit (am besten direkt mit dem Owner) aufzeigt, an den sich ein Grundstücksbesitzer wenden kann, wenn er den Cache entfernt haben möchte. | ||
Hier ist die E-Mail Adresse des Owners sicher das Mittel der Wahl, denn es läßt sich vermutlich eher von Mensch zu Mensch eine einvernehmliche Lösung erreichen, als wenn ein erboster Grundstücksbesitzer sich zunächst erst noch an eine höhere Instanz( in diesem Fall den [[Support]] von Opencaching.de) wenden muss und sich dritte des Falls annehmen müssen. | Hier ist die E-Mail Adresse des Owners sicher das Mittel der Wahl, denn es läßt sich vermutlich eher von Mensch zu Mensch eine einvernehmliche Lösung erreichen, als wenn ein erboster Grundstücksbesitzer sich zunächst erst noch an eine höhere Instanz( in diesem Fall den [[Support]] von Opencaching.de) wenden muss und sich dritte des Falls annehmen müssen. | ||
== Grundsätzlich gilt == | == Grundsätzlich gilt == |
Version vom 13. Oktober 2012, 20:04 Uhr
Die Suche nach der richtigen Stelle für ein Cacheversteck kann so manche Stolperfalle in Richtung Privatgrundstück bereithalten.
Eingefriedete Grundstücke
Besonders sensibel sind von uns diejenigen Grundstücke und Orte zu behandeln, die deutlich als Privatgrundstücke erkennbar sind, sei es durch aufgestellte Schilder, Einfriedungen (Mauern, Zäune, Hecken, etc. oder sonstige Abgrenzung). Diese sollten für uns sowohl als Sucher, besonders aber als Owner absolute Tabuzonen sein, es sei denn, man hat als Owner vorher ausdrücklich und nachweisbar (am besten schriftlich) die Genehmigung des Besitzers erhalten. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor und wir betreten diese Grundstücke machen wir uns des Hausfriedensbruchs schuldig, bzw. stiften als Owner sogar andere dazu an. Dies kann für alle Beteiligten zu nicht unerheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. Liegt eine solche Genehmigung vor ist es zunächst mal machbar an einem solchen Ort einen Cache zu verstecken, dennoch gilt hier einiges zu beachten. Ein solcher Cache sollte möglichst minimal invasiv versteckt sein d..h er sollte so versteckt sein, dass er
- nah am offiziellen Weg ist
- schnell und ohne großes Suchen gefunden werden kann
- kein fremdes Eigentum beschädigt
- niemanden stört
und die Erlaubnis sollte deutlich im Lisitng erwähnt sein. Weiterhin sollte man in einem solchen Fall als Owner immer im Auge haben, dass sich Besitzverhältnisse auch ändern können und dann Genehmigungen u.U. hinfällig sind.
Sollte man einen OC-Cache suchen, bei dem diese Regeln nicht eingehalten werden sollte man diesen Cache abbrechen und über die Funktion Cache melden, die in der oberen Buttonleiste eines jeden Caches zu finden ist an Opencaching.de melden. Wenn man hier weitersucht, kann man mit etwas Pech genau DERjenige sein, der erwischt und bestraft wird......
Wälder
Auch manche Wälder sind Privatgrundstücke, die jedoch nicht eingefriedet sind und in denen es z. B. in Deutschland ein so genanntes Betretungsrecht gibt. Ungeachtet dessen kann jeder Waldbesitzer in seinem eigenen Wald bestimmte Verbote erlassen, auch ein Geocachingverbot. Sollte dies der Fall sein, würden wir hier wiederum Hausfriedensbruch begehen.
Bei Wäldern ist es oft kaum möglich den Besitzer herauszufinden um vorher um Erlaubnis zu fragen, auch wenn dies streng genommen ebenfalls getan werden müßte. Daher ist es besonders wichtig, dass jeder Cache eine so genannte Hinweis für Zufallsfinder (hier auf OC zu finden) enthält, die nicht nur darüber aufklärt um was für eine Art Behälter es sich handelt, sondern auch eine Kontaktmöglichkeit (am besten direkt mit dem Owner) aufzeigt, an den sich ein Grundstücksbesitzer wenden kann, wenn er den Cache entfernt haben möchte.
Hier ist die E-Mail Adresse des Owners sicher das Mittel der Wahl, denn es läßt sich vermutlich eher von Mensch zu Mensch eine einvernehmliche Lösung erreichen, als wenn ein erboster Grundstücksbesitzer sich zunächst erst noch an eine höhere Instanz( in diesem Fall den Support von Opencaching.de) wenden muss und sich dritte des Falls annehmen müssen.
Grundsätzlich gilt
Sollte sich ein Grundstücksbesitzer an einen Owner wenden und ihm um Entfernung eines Caches bitten, ist dem selbstverständlich sofort Folge zu leisten, denn anderen Falls (mit der Bitte hat der Besitzer ein Verbot erteilt) handelt es sich wieder um Hausfriedensbruch, mit allen seinen möglichen Konsequenzen.