Diskussion:Privatgrund: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Unterscheidung in "Privatgrundstücke" und Grundstücke der Gemeinden, Länder etc. macht keinen Sinn. Es ist für uns Cacher bei der Frage ob man dort Cachen darf nicht von Bedeutung. Wichtig ist für Geocacher, ob es ein Recht zum Betreten des Grundstücks gibt und ob dies an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Der Eigentümer des Privatwaldes muss das Betreten seines Waldes ebenso dulden, wie das Betreten des städtischen Waldes geduldet werden muss. Will aber eine Gemeinde im Gemeindewald keinen Cache kann sie wie der Privatwaldeigentümer die Beseitigung der Dose verlangen und zwar nach den selben Rechtsvorschriften. Auch ergibt sich aus der Frage nach dem Eigentümer keine Erlaubnis zum Betreten. Diese Erlaubnis ergibt sich in der Natur aus dem Waldgesetz und urban aus einer Widmung. Ein urbanes Grundstück, dessen Eigentümer Gemeinde, Land oder Bund ist, darf deshalb nicht automatisch betreten werden. Ob auf dem Grundstück ein Aldi oder ein Finanzamt steht, ein leerstehendes Fabrikgebäude oder eine leerstehende "öffentliche" Klinik... das spielt für Geocacher keine Rolle. Entscheiden ist allein, ob es ein Betretungsrecht gibt oder ob zumindest von einer Duldung des Betretens ausgegangen werden kann. --[[Benutzer:Bursche|Bursche]] ([[Benutzer Diskussion:Bursche|Diskussion]]) 09:21, 5. Nov. 2012 (CET)
Eine Unterscheidung in "Privatgrundstücke" und Grundstücke der Gemeinden, Länder etc. macht keinen Sinn. Es ist für uns Cacher bei der Frage ob man dort Cachen darf nicht von Bedeutung. Wichtig ist für Geocacher, ob es ein Recht zum Betreten des Grundstücks gibt und ob dies an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Der Eigentümer des Privatwaldes muss das Betreten seines Waldes ebenso dulden, wie das Betreten des städtischen Waldes geduldet werden muss. Will aber eine Gemeinde im Gemeindewald keinen Cache kann sie wie der Privatwaldeigentümer die Beseitigung der Dose verlangen und zwar nach den selben Rechtsvorschriften. Auch ergibt sich aus der Frage nach dem Eigentümer keine Erlaubnis zum Betreten. Diese Erlaubnis ergibt sich in der Natur aus dem Waldgesetz und urban aus einer Widmung. Ein urbanes Grundstück, dessen Eigentümer Gemeinde, Land oder Bund ist, darf deshalb nicht automatisch betreten werden. Ob auf dem Grundstück ein Aldi oder ein Finanzamt steht, ein leerstehendes Fabrikgebäude oder eine leerstehende "öffentliche" Klinik... das spielt für Geocacher keine Rolle. Entscheiden ist allein, ob es ein Betretungsrecht gibt oder ob zumindest von einer Duldung des Betretens ausgegangen werden kann. --[[Benutzer:Bursche|Bursche]] ([[Benutzer Diskussion:Bursche|Diskussion]]) 09:21, 5. Nov. 2012 (CET)
:Du kannst gerne eventuelle Fehler beseitigen. --[[Benutzer:FriedrichFröbel|FriedrichFröbel]] ([[Benutzer Diskussion:FriedrichFröbel|Diskussion]]) 15:38, 5. Nov. 2012 (CET)
:Du kannst gerne eventuelle Fehler beseitigen. --[[Benutzer:FriedrichFröbel|FriedrichFröbel]] ([[Benutzer Diskussion:FriedrichFröbel|Diskussion]]) 15:38, 5. Nov. 2012 (CET)
::Ich verstehe die Anmerkungen von Bursche so, dass der Artikel komplett neugeschrieben werden sollte unter dem Lemma "Betretungsrecht".
::In den OC-Nutzungsbedingungen kommt der Begriff "Privatgrund" auch nicht vor, sondern darin heißt es:
::*Geocaches dürfen nur an Orten versteckt werden, die von der Öffentlichkeit betreten werden dürfen.
::*Der Besitzer und/oder Eigentümer des Grundstücks muss das Legen des Geocaches gestattet haben.
::Der entsprechende Punkt in der [[Cache melden|Cache-Meldefunktion]] heißt allerdings "Cache auf Privatgrund"; von dort aus entstand wohl auch dieser Artikel unter diesem Lemma. Was wäre denn ein geeignetes Stichwort fürs Cachemelden, statt "Cache auf Privatgrund"? --[[Benutzer:Following|following]] ([[Benutzer Diskussion:following|disk]]) 16:31, 5. Nov. 2012 (CET)

Version vom 5. November 2012, 15:31 Uhr

Seite erstellt. --FriedrichFröbel (Diskussion) 14:50, 10. Okt. 2012 (CEST)

Bin noch a bissl unglücklich mit der Seite, Mrs. Pommelhorst hat aber ne idee und wirds bei Gelegenheit umsetzen... --Pirate77 (Diskussion) 12:13, 11. Okt. 2012 (CEST)

Danke an Mrs. Pommelhorst für die Vorlage! ich durfte sie einbauen --Pirate77 (Diskussion) 17:52, 11. Okt. 2012 (CEST)


Den Satz

"Streng genommen müssen wir als Geocacher ohnehin davon ausgehen, dass es in ganz Deutschland keinen Ort, keinen Wald etc. gibt, der nicht irgendwem gehört."

würd ich gerne rausnehmen, denn hier gehts ja nur im Grund im Privatbesitz - im Gegensatz zu dem, der in öffentlichem Besitz ist. Nur für ersteres braucht es eine ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers.

Dies

"Wälder sind grundsätzlich ebenfalls immer Privatgrundstücke"

stimmt meines Wissens nicht, denn Wälder gehören zu einem Großteil Städen, Landkreisen etc., sind also oft kein Privateigentum. --following 17:23, 13. Okt. 2012 (CEST)

Ok, wirf es raus, klingt schlüssig--Pirate77 (Diskussion) 18:02, 13. Okt. 2012 (CEST)
Satz 1 entfernt.
Satz 2 wird etwas schwieriger, da muss der Text etwas umgeschrieben werden. --FriedrichFröbel (Diskussion) 18:06, 13. Okt. 2012 (CEST)
ist erledigt --following 18:29, 13. Okt. 2012 (CEST)
Danke ihr zwei! --Pirate77 (Diskussion) 19:12, 13. Okt. 2012 (CEST)

Hinweis für Zufallsfinder = Cache Note oder? Welchen Begriff verwenden wir? Das sollte dann Schrottie ggf. auf der HP ändern und wir hier durchgängig verwenden. --Pirate77 (Diskussion) 22:07, 13. Okt. 2012 (CEST)

Da war ich offenbar falsch informiert, sorry. Ist der Text denn sonst OK?--Mrs.Pommelhorst (Diskussion) 08:33, 14. Okt. 2012 (CEST)

Des war eigentlich keine Feststellung sondern eher eine Frage an alle welchen Begriff wir verwenden wollen, Cache Note oder Cache Notiz finde ich auch ganz passend.--Pirate77 (Diskussion) 10:12, 14. Okt. 2012 (CEST)

Eine Unterscheidung in "Privatgrundstücke" und Grundstücke der Gemeinden, Länder etc. macht keinen Sinn. Es ist für uns Cacher bei der Frage ob man dort Cachen darf nicht von Bedeutung. Wichtig ist für Geocacher, ob es ein Recht zum Betreten des Grundstücks gibt und ob dies an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Der Eigentümer des Privatwaldes muss das Betreten seines Waldes ebenso dulden, wie das Betreten des städtischen Waldes geduldet werden muss. Will aber eine Gemeinde im Gemeindewald keinen Cache kann sie wie der Privatwaldeigentümer die Beseitigung der Dose verlangen und zwar nach den selben Rechtsvorschriften. Auch ergibt sich aus der Frage nach dem Eigentümer keine Erlaubnis zum Betreten. Diese Erlaubnis ergibt sich in der Natur aus dem Waldgesetz und urban aus einer Widmung. Ein urbanes Grundstück, dessen Eigentümer Gemeinde, Land oder Bund ist, darf deshalb nicht automatisch betreten werden. Ob auf dem Grundstück ein Aldi oder ein Finanzamt steht, ein leerstehendes Fabrikgebäude oder eine leerstehende "öffentliche" Klinik... das spielt für Geocacher keine Rolle. Entscheiden ist allein, ob es ein Betretungsrecht gibt oder ob zumindest von einer Duldung des Betretens ausgegangen werden kann. --Bursche (Diskussion) 09:21, 5. Nov. 2012 (CET)

Du kannst gerne eventuelle Fehler beseitigen. --FriedrichFröbel (Diskussion) 15:38, 5. Nov. 2012 (CET)
Ich verstehe die Anmerkungen von Bursche so, dass der Artikel komplett neugeschrieben werden sollte unter dem Lemma "Betretungsrecht".
In den OC-Nutzungsbedingungen kommt der Begriff "Privatgrund" auch nicht vor, sondern darin heißt es:
  • Geocaches dürfen nur an Orten versteckt werden, die von der Öffentlichkeit betreten werden dürfen.
  • Der Besitzer und/oder Eigentümer des Grundstücks muss das Legen des Geocaches gestattet haben.
Der entsprechende Punkt in der Cache-Meldefunktion heißt allerdings "Cache auf Privatgrund"; von dort aus entstand wohl auch dieser Artikel unter diesem Lemma. Was wäre denn ein geeignetes Stichwort fürs Cachemelden, statt "Cache auf Privatgrund"? --following (disk) 16:31, 5. Nov. 2012 (CET)