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	<title>Opencaching-Wiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
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		<id>https://wiki.opencaching.de/index.php?title=Diskussion:Privatgrund&amp;diff=4060</id>
		<title>Diskussion:Privatgrund</title>
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		<updated>2012-11-05T18:53:33Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Bursche: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Seite erstellt. --[[Benutzer:FriedrichFröbel|FriedrichFröbel]] ([[Benutzer Diskussion:FriedrichFröbel|Diskussion]]) 14:50, 10. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bin noch a bissl unglücklich mit der Seite, Mrs. Pommelhorst hat aber ne idee und wirds bei Gelegenheit umsetzen... --[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 12:13, 11. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke an Mrs. Pommelhorst für die Vorlage! ich durfte sie einbauen --[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 17:52, 11. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Satz &lt;br /&gt;
:&amp;quot;Streng genommen müssen wir als Geocacher ohnehin davon ausgehen, dass es in ganz Deutschland keinen Ort, keinen Wald etc. gibt, der nicht irgendwem gehört.&amp;quot;&lt;br /&gt;
würd ich gerne rausnehmen, denn hier gehts ja nur im Grund im &#039;&#039;Privat&#039;&#039;besitz - im Gegensatz zu dem, der in öffentlichem Besitz ist. Nur für ersteres braucht es eine ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies&lt;br /&gt;
:&amp;quot;Wälder sind grundsätzlich ebenfalls immer Privatgrundstücke&amp;quot;&lt;br /&gt;
stimmt meines Wissens &#039;&#039;nicht&#039;&#039;, denn Wälder gehören zu einem Großteil Städen, Landkreisen etc., sind also oft kein Privateigentum. --[[Benutzer:Following|following]] 17:23, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::Ok, wirf es raus, klingt schlüssig--[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 18:02, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Satz 1 entfernt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
:::Satz 2 wird etwas schwieriger, da muss der Text etwas umgeschrieben werden. --[[Benutzer:FriedrichFröbel|FriedrichFröbel]] ([[Benutzer Diskussion:FriedrichFröbel|Diskussion]]) 18:06, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
::::ist erledigt --[[Benutzer:Following|following]] 18:29, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
:::::Danke ihr zwei! --[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 19:12, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis für Zufallsfinder = Cache Note oder? Welchen Begriff verwenden wir? Das sollte dann Schrottie ggf. auf der HP ändern und wir hier durchgängig verwenden. --[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 22:07, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da war ich offenbar falsch informiert, sorry. Ist der Text denn sonst OK?--[[Benutzer:Mrs.Pommelhorst|Mrs.Pommelhorst]] ([[Benutzer Diskussion:Mrs.Pommelhorst|Diskussion]]) 08:33, 14. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
:Des war eigentlich keine Feststellung sondern eher eine Frage an alle welchen Begriff wir verwenden wollen, Cache Note oder Cache Notiz finde ich auch ganz passend.--[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 10:12, 14. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Unterscheidung in &amp;quot;Privatgrundstücke&amp;quot; und Grundstücke der Gemeinden, Länder etc. macht keinen Sinn. Es ist für uns Cacher bei der Frage ob man dort Cachen darf nicht von Bedeutung. Wichtig ist für Geocacher, ob es ein Recht zum Betreten des Grundstücks gibt und ob dies an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Der Eigentümer des Privatwaldes muss das Betreten seines Waldes ebenso dulden, wie das Betreten des städtischen Waldes geduldet werden muss. Will aber eine Gemeinde im Gemeindewald keinen Cache kann sie wie der Privatwaldeigentümer die Beseitigung der Dose verlangen und zwar nach den selben Rechtsvorschriften. Auch ergibt sich aus der Frage nach dem Eigentümer keine Erlaubnis zum Betreten. Diese Erlaubnis ergibt sich in der Natur aus dem Waldgesetz und urban aus einer Widmung. Ein urbanes Grundstück, dessen Eigentümer Gemeinde, Land oder Bund ist, darf deshalb nicht automatisch betreten werden. Ob auf dem Grundstück ein Aldi oder ein Finanzamt steht, ein leerstehendes Fabrikgebäude oder eine leerstehende &amp;quot;öffentliche&amp;quot; Klinik... das spielt für Geocacher keine Rolle. Entscheiden ist allein, ob es ein Betretungsrecht gibt oder ob zumindest von einer Duldung des Betretens ausgegangen werden kann. --[[Benutzer:Bursche|Bursche]] ([[Benutzer Diskussion:Bursche|Diskussion]]) 09:21, 5. Nov. 2012 (CET)&lt;br /&gt;
:Du kannst gerne eventuelle Fehler beseitigen. --[[Benutzer:FriedrichFröbel|FriedrichFröbel]] ([[Benutzer Diskussion:FriedrichFröbel|Diskussion]]) 15:38, 5. Nov. 2012 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Danke für den Hinweis. Ich hab mal versucht, es geradezuziehen. Es gab Missverständnisse durch die Vermengung von &amp;quot;Privatgrund&amp;quot; und &amp;quot;Privatgrundstück&amp;quot;. Ersteres ist wohl ein verkehrsjuristischer Begriff, der auch Grundbesitz der öffentlichen Hand mit einschließt, letzteres dagegen ein umgangssprachlicher Begriff für Grundstücke in Privatbesitz. --[[Benutzer:Following|following]] ([[Benutzer Diskussion:following|disk]]) 17:21, 5. Nov. 2012 (CET)&lt;br /&gt;
::Nun ist es schon wesentlich richtiger. Ich habe zusätzlich den &amp;quot;Hausfriedensbruch&amp;quot; rausgenommen, denn das ist so nicht richtig. Der Owner begeht keinen Hausfriedensbruch, solange er nicht zur Wartung zurückkehrt, der Sucher begeht auch keinen Hausfriedensbruch, denn er müsste nachweisbar vom Wunsch des Eigentümers Kenntnis haben. Im Wald kann der Eigentümer zudem nicht einfach ein Betretungsverbot für bestimmte Personen verhängen, er muss nach dem Waldgesetz das Betreten dulden und ein Geocacher auf der Suche nach einem Geocache betritt den Wald zu Zweck der Erholung. Die tatsächliche Gefahr bei Geocaches die entgegen dem Willen des Eigentümers auf dessen unbefriedetem Grundstück liegen ist nicht der (strafrechtliche) Hausfriedensbruch, sondern der zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Eigentümers gegen den Owner (umgangssprachlich Abmahnung).&lt;br /&gt;
::Geändert werden sollte noch der 2. Punkt der Anmerkungen (ich kann das scheinbar nicht) Aus &amp;quot;Zusätzlich kann es Landesgesetze geben.&amp;quot; Sollte werden: &amp;quot;Zusätzlich kann das Betretungsrecht durch weitere Rechtsvorschriften auf Landes- und kommunaler Ebene eingeschränkt werden.&amp;quot; Zur Erklärung hier in der Diskussion: Eine Gemeinde oder ein Landkreis kann zB. zur Gefahrenabwehr (Waldbrand/Schneebruch/Sturmschäden/Treibjagd/etc.) das Betreten (zeitlich befristet) verbieten. In den jeweiligen Landeswaldgesetzen ist das Betretungsrecht ebenfalls genauer geregelt.   --[[Benutzer:Bursche|Bursche]] ([[Benutzer Diskussion:Bursche|Diskussion]]) 19:45, 5. Nov. 2012 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bursche</name></author>
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		<id>https://wiki.opencaching.de/index.php?title=Diskussion:Privatgrund&amp;diff=4059</id>
		<title>Diskussion:Privatgrund</title>
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		<summary type="html">&lt;p&gt;Bursche: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Seite erstellt. --[[Benutzer:FriedrichFröbel|FriedrichFröbel]] ([[Benutzer Diskussion:FriedrichFröbel|Diskussion]]) 14:50, 10. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bin noch a bissl unglücklich mit der Seite, Mrs. Pommelhorst hat aber ne idee und wirds bei Gelegenheit umsetzen... --[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 12:13, 11. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke an Mrs. Pommelhorst für die Vorlage! ich durfte sie einbauen --[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 17:52, 11. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Satz &lt;br /&gt;
:&amp;quot;Streng genommen müssen wir als Geocacher ohnehin davon ausgehen, dass es in ganz Deutschland keinen Ort, keinen Wald etc. gibt, der nicht irgendwem gehört.&amp;quot;&lt;br /&gt;
würd ich gerne rausnehmen, denn hier gehts ja nur im Grund im &#039;&#039;Privat&#039;&#039;besitz - im Gegensatz zu dem, der in öffentlichem Besitz ist. Nur für ersteres braucht es eine ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies&lt;br /&gt;
:&amp;quot;Wälder sind grundsätzlich ebenfalls immer Privatgrundstücke&amp;quot;&lt;br /&gt;
stimmt meines Wissens &#039;&#039;nicht&#039;&#039;, denn Wälder gehören zu einem Großteil Städen, Landkreisen etc., sind also oft kein Privateigentum. --[[Benutzer:Following|following]] 17:23, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::Ok, wirf es raus, klingt schlüssig--[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 18:02, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Satz 1 entfernt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
:::Satz 2 wird etwas schwieriger, da muss der Text etwas umgeschrieben werden. --[[Benutzer:FriedrichFröbel|FriedrichFröbel]] ([[Benutzer Diskussion:FriedrichFröbel|Diskussion]]) 18:06, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
::::ist erledigt --[[Benutzer:Following|following]] 18:29, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
:::::Danke ihr zwei! --[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 19:12, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis für Zufallsfinder = Cache Note oder? Welchen Begriff verwenden wir? Das sollte dann Schrottie ggf. auf der HP ändern und wir hier durchgängig verwenden. --[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 22:07, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da war ich offenbar falsch informiert, sorry. Ist der Text denn sonst OK?--[[Benutzer:Mrs.Pommelhorst|Mrs.Pommelhorst]] ([[Benutzer Diskussion:Mrs.Pommelhorst|Diskussion]]) 08:33, 14. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
:Des war eigentlich keine Feststellung sondern eher eine Frage an alle welchen Begriff wir verwenden wollen, Cache Note oder Cache Notiz finde ich auch ganz passend.--[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 10:12, 14. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Unterscheidung in &amp;quot;Privatgrundstücke&amp;quot; und Grundstücke der Gemeinden, Länder etc. macht keinen Sinn. Es ist für uns Cacher bei der Frage ob man dort Cachen darf nicht von Bedeutung. Wichtig ist für Geocacher, ob es ein Recht zum Betreten des Grundstücks gibt und ob dies an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Der Eigentümer des Privatwaldes muss das Betreten seines Waldes ebenso dulden, wie das Betreten des städtischen Waldes geduldet werden muss. Will aber eine Gemeinde im Gemeindewald keinen Cache kann sie wie der Privatwaldeigentümer die Beseitigung der Dose verlangen und zwar nach den selben Rechtsvorschriften. Auch ergibt sich aus der Frage nach dem Eigentümer keine Erlaubnis zum Betreten. Diese Erlaubnis ergibt sich in der Natur aus dem Waldgesetz und urban aus einer Widmung. Ein urbanes Grundstück, dessen Eigentümer Gemeinde, Land oder Bund ist, darf deshalb nicht automatisch betreten werden. Ob auf dem Grundstück ein Aldi oder ein Finanzamt steht, ein leerstehendes Fabrikgebäude oder eine leerstehende &amp;quot;öffentliche&amp;quot; Klinik... das spielt für Geocacher keine Rolle. Entscheiden ist allein, ob es ein Betretungsrecht gibt oder ob zumindest von einer Duldung des Betretens ausgegangen werden kann. --[[Benutzer:Bursche|Bursche]] ([[Benutzer Diskussion:Bursche|Diskussion]]) 09:21, 5. Nov. 2012 (CET)&lt;br /&gt;
:Du kannst gerne eventuelle Fehler beseitigen. --[[Benutzer:FriedrichFröbel|FriedrichFröbel]] ([[Benutzer Diskussion:FriedrichFröbel|Diskussion]]) 15:38, 5. Nov. 2012 (CET)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:Danke für den Hinweis. Ich hab mal versucht, es geradezuziehen. Es gab Missverständnisse durch die Vermengung von &amp;quot;Privatgrund&amp;quot; und &amp;quot;Privatgrundstück&amp;quot;. Ersteres ist wohl ein verkehrsjuristischer Begriff, der auch Grundbesitz der öffentlichen Hand mit einschließt, letzteres dagegen ein umgangssprachlicher Begriff für Grundstücke in Privatbesitz. --[[Benutzer:Following|following]] ([[Benutzer Diskussion:following|disk]]) 17:21, 5. Nov. 2012 (CET)&lt;br /&gt;
::Nun ist es schon wesentlich richtiger. Ich habe zusätzlich den &amp;quot;Hausfriedensbruch&amp;quot; rausgenommen, denn das ist so nicht richtig. Der Owner begeht keinen Hausfriedensbruch, solange er nicht zur Wartung zurückkehrt, der Sucher begeht auch keinen Hausfriedensbruch, denn er müsste nachweisbar vom Wunsch des Eigentümers Kenntnis haben. Im Wald kann der Eigentümer zudem nicht einfach ein Betretungsverbot für bestimmte Personen verhängen, er muss nach dem Waldgesetz das Betreten dulden und ein Geocacher auf der Suche nach einem Geocache betritt den Wald zu Zweck der Erholung. Die tatsächliche Gefahr bei Geocaches die entgegen dem Willen des Eigentümers auf dessen unbefriedetem Grundstück liegen ist nicht der (strafrechtliche) Hausfriedensbruch, sondern der zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch des Eigentümers gegen den Owner (umgangssprachlich Abmahnung).&lt;br /&gt;
Geändert werden sollte noch der 2. Punkt der Anmerkungen (ich kann das scheinbar nicht) Aus &amp;quot;Zusätzlich kann es Landesgesetze geben.&amp;quot; Sollte werden: &amp;quot;Zusätzlich kann das Betretungsrecht durch weitere Rechtsvorschriften Landes- und kommunaler Ebene eingeschränkt werden.&amp;quot; Zur Erklärung hier in der Diskussion: Eine Gemeinde oder ein Landkreis kann zB. zur Gefahrenabwehr (Waldbrand/Schneebruch/Sturmschäden/Treibjagd/etc.) das Betreten (zeitlich befristet) verbieten. In den jeweiligen Landeswaldgesetzen ist das Betretungsrecht ebenfalls genauer geregelt.   --[[Benutzer:Bursche|Bursche]] ([[Benutzer Diskussion:Bursche|Diskussion]]) 19:45, 5. Nov. 2012 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bursche</name></author>
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		<title>Privatgrund</title>
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		<updated>2012-11-05T18:20:56Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Bursche: /* Grundsätzlich gilt */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{deutschlandlastig}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als &#039;&#039;&#039;Privatgrund&#039;&#039;&#039; gelten in Deutschland Grundstücke und Gebäude, deren Nutzung – insbesondere das Betreten – durch den Eigentümer eingeschränkt ist. Der Eigentümer&amp;lt;ref&amp;gt;Die Begriffe „Grundeigentum“ und „Grundbesitz“ werden in der Umgangssprache oft synonym gebraucht. Im Folgenden ist mit beidem immer – im juristischen Sinne – Eigentum gemeint.&amp;lt;/ref&amp;gt; muss keine Privatperson oder -organisation sein, sondern es kann sich auch um die öffentliche Hand handeln. Im Gegensatz hierzu steht das &#039;&#039;Betretungsrecht&#039;&#039;,&amp;lt;ref&amp;gt;Das Betretungsrecht wird in Deutschland bundesweit durch Naturschutzgesetz, Waldgesetz und Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Zusätzlich kann es Landesgesetze geben.&amp;lt;/ref&amp;gt; das die Nutzung bestimmter Flächen durch die Allgemeinheit erlaubt, solange es vor Ort keine ausdrückliche Einschränkung gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Suche nach der [[Wie verstecke ich einen Cache?#Die richtige Stelle für eine Cacheversteck|richtigen Stelle für ein Cacheversteck]] kann so manche Stolperfalle in Richtung Privatgrund bereithalten.&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
== Eingefriedete Grundstücke ==&lt;br /&gt;
[[Datei:BetretenVerboten.JPG|thumb|300px|Hier haben wir nichts verloren und nichts zu suchen.]]&lt;br /&gt;
Besonders sensibel sind von uns diejenigen Grundstücke und Orte zu behandeln, die deutlich als Privatgrund erkennbar sind, sei es durch aufgestellte Schilder, Einfriedungen (Mauern, Zäune, Hecken, etc. oder sonstige Abgrenzung). Diese sollten für uns sowohl als Sucher, besonders aber als [[Owner]] absolute Tabuzonen sein, es sei denn, man hat vorher ausdrücklich und nachweisbar (am besten schriftlich) die Genehmigung des Besitzers erhalten. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor und wir betreten diese Grundstücke, machen wir uns des Hausfriedensbruchs schuldig bzw. stiften als Owner sogar andere dazu an. Dies kann für alle Beteiligten zu nicht unerheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liegt eine solche Genehmigung des Grundbesitzers vor, ist es zunächst mal machbar an einem solchen Ort einen Cache zu verstecken; dennoch gibt es hier einiges zu beachten. Ein solcher Cache sollte möglichst „minimal invasiv“ versteckt sein, d.h. er sollte so versteckt sein, dass er&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
# nah am offiziellen Weg ist&lt;br /&gt;
# schnell und ohne großes Suchen gefunden werden kann&lt;br /&gt;
# kein fremdes Eigentum beschädigt&lt;br /&gt;
# niemanden stört&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und die Erlaubnis sollte deutlich im Listing erwähnt sein.&lt;br /&gt;
Weiterhin sollte man in einem solchen Fall als Owner immer im Auge haben, dass sich Besitzverhältnisse auch ändern können und dann Genehmigungen u.U. hinfällig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man bei der Suche nach einem OC-Cache feststellt, dass diese Regeln nicht eingehalten werden, sollte man die Suche abbrechen und über die Funktion [[Cache melden]], die in der oberen Buttonleiste eines jeden Caches zu finden ist, an Opencaching.de melden. Wenn man hier weitersucht, kann man mit etwas Pech genau DERjenige sein, der erwischt und bestraft wird …&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wälder ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch jeder Wald hat einen Eigentümer, der über seine Nutzung mitentscheiden kann. Wälder sind in der Regel nicht eingefriedet, und es gibt z.&amp;amp;nbsp;B. in Deutschland ein Betretungsrecht. Ungeachtet dessen kann jeder Waldbesitzer in seinem eigenen Wald bestimmte Tätigkeiten untersagen, auch das Verstecken von Geocaches. Wer diesem Verlangen des Grundstückseigentümers nicht nachkommt, riskiert kostenpflichtig auf Unterlassung und/oder Beseitigung in Anspruch genommen zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Wäldern ist es oft kaum möglich, den Besitzer herauszufinden um vorher um Erlaubnis zu fragen, auch wenn dies streng genommen nötig ist. Daher ist es besonders wichtig, dass jeder Cache einen [[Stash Note|Hinweis für Zufallsfinder]] enthält. Dieser sollte nicht nur über den Zweck des Behälters aufklären, sondern muss entsprechend den [[Opencaching.de-Nutzungsbedingungen]] auch eine Kontaktmöglichkeit mit dem [[Owner]] aufzeigen, an den sich der Grundstücksbesitzer wenden kann, wenn er den Cache entfernt haben möchte, z.&amp;amp;nbsp;B. eine E-Mail-Adresse und/oder eine Mobiltelefonnummer. (Diese Angabe ist im Übrigen für alle Caches verpflichtend, nicht nur für solche im Wald.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Grundsätzlich gilt ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte sich ein Grundstücksbesitzer an einen Owner wenden und ihm um Entfernung eines Caches bitten, ist dem selbstverständlich sofort Folge zu leisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anmerkungen ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Recht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bursche</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opencaching.de/index.php?title=Privatgrund&amp;diff=4057</id>
		<title>Privatgrund</title>
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		<updated>2012-11-05T18:19:40Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Bursche: /* Wälder */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{deutschlandlastig}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als &#039;&#039;&#039;Privatgrund&#039;&#039;&#039; gelten in Deutschland Grundstücke und Gebäude, deren Nutzung – insbesondere das Betreten – durch den Eigentümer eingeschränkt ist. Der Eigentümer&amp;lt;ref&amp;gt;Die Begriffe „Grundeigentum“ und „Grundbesitz“ werden in der Umgangssprache oft synonym gebraucht. Im Folgenden ist mit beidem immer – im juristischen Sinne – Eigentum gemeint.&amp;lt;/ref&amp;gt; muss keine Privatperson oder -organisation sein, sondern es kann sich auch um die öffentliche Hand handeln. Im Gegensatz hierzu steht das &#039;&#039;Betretungsrecht&#039;&#039;,&amp;lt;ref&amp;gt;Das Betretungsrecht wird in Deutschland bundesweit durch Naturschutzgesetz, Waldgesetz und Wasserhaushaltsgesetz geregelt. Zusätzlich kann es Landesgesetze geben.&amp;lt;/ref&amp;gt; das die Nutzung bestimmter Flächen durch die Allgemeinheit erlaubt, solange es vor Ort keine ausdrückliche Einschränkung gibt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Suche nach der [[Wie verstecke ich einen Cache?#Die richtige Stelle für eine Cacheversteck|richtigen Stelle für ein Cacheversteck]] kann so manche Stolperfalle in Richtung Privatgrund bereithalten.&lt;br /&gt;
__NOTOC__&lt;br /&gt;
== Eingefriedete Grundstücke ==&lt;br /&gt;
[[Datei:BetretenVerboten.JPG|thumb|300px|Hier haben wir nichts verloren und nichts zu suchen.]]&lt;br /&gt;
Besonders sensibel sind von uns diejenigen Grundstücke und Orte zu behandeln, die deutlich als Privatgrund erkennbar sind, sei es durch aufgestellte Schilder, Einfriedungen (Mauern, Zäune, Hecken, etc. oder sonstige Abgrenzung). Diese sollten für uns sowohl als Sucher, besonders aber als [[Owner]] absolute Tabuzonen sein, es sei denn, man hat vorher ausdrücklich und nachweisbar (am besten schriftlich) die Genehmigung des Besitzers erhalten. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor und wir betreten diese Grundstücke, machen wir uns des Hausfriedensbruchs schuldig bzw. stiften als Owner sogar andere dazu an. Dies kann für alle Beteiligten zu nicht unerheblichen rechtlichen Konsequenzen führen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Liegt eine solche Genehmigung des Grundbesitzers vor, ist es zunächst mal machbar an einem solchen Ort einen Cache zu verstecken; dennoch gibt es hier einiges zu beachten. Ein solcher Cache sollte möglichst „minimal invasiv“ versteckt sein, d.h. er sollte so versteckt sein, dass er&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
# nah am offiziellen Weg ist&lt;br /&gt;
# schnell und ohne großes Suchen gefunden werden kann&lt;br /&gt;
# kein fremdes Eigentum beschädigt&lt;br /&gt;
# niemanden stört&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
und die Erlaubnis sollte deutlich im Listing erwähnt sein.&lt;br /&gt;
Weiterhin sollte man in einem solchen Fall als Owner immer im Auge haben, dass sich Besitzverhältnisse auch ändern können und dann Genehmigungen u.U. hinfällig sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wenn man bei der Suche nach einem OC-Cache feststellt, dass diese Regeln nicht eingehalten werden, sollte man die Suche abbrechen und über die Funktion [[Cache melden]], die in der oberen Buttonleiste eines jeden Caches zu finden ist, an Opencaching.de melden. Wenn man hier weitersucht, kann man mit etwas Pech genau DERjenige sein, der erwischt und bestraft wird …&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Wälder ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auch jeder Wald hat einen Eigentümer, der über seine Nutzung mitentscheiden kann. Wälder sind in der Regel nicht eingefriedet, und es gibt z.&amp;amp;nbsp;B. in Deutschland ein Betretungsrecht. Ungeachtet dessen kann jeder Waldbesitzer in seinem eigenen Wald bestimmte Tätigkeiten untersagen, auch das Verstecken von Geocaches. Wer diesem Verlangen des Grundstückseigentümers nicht nachkommt, riskiert kostenpflichtig auf Unterlassung und/oder Beseitigung in Anspruch genommen zu werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei Wäldern ist es oft kaum möglich, den Besitzer herauszufinden um vorher um Erlaubnis zu fragen, auch wenn dies streng genommen nötig ist. Daher ist es besonders wichtig, dass jeder Cache einen [[Stash Note|Hinweis für Zufallsfinder]] enthält. Dieser sollte nicht nur über den Zweck des Behälters aufklären, sondern muss entsprechend den [[Opencaching.de-Nutzungsbedingungen]] auch eine Kontaktmöglichkeit mit dem [[Owner]] aufzeigen, an den sich der Grundstücksbesitzer wenden kann, wenn er den Cache entfernt haben möchte, z.&amp;amp;nbsp;B. eine E-Mail-Adresse und/oder eine Mobiltelefonnummer. (Diese Angabe ist im Übrigen für alle Caches verpflichtend, nicht nur für solche im Wald.)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Grundsätzlich gilt ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollte sich ein Grundstücksbesitzer an einen Owner wenden und ihm um Entfernung eines Caches bitten, ist dem selbstverständlich sofort Folge zu leisten, denn anderenfalls (mit der Bitte hat der Besitzer ein Verbot erteilt) handelt es sich um Hausfriedensbruch, mit allen seinen möglichen Konsequenzen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Anmerkungen ==&lt;br /&gt;
&amp;lt;references /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
{{Rechtshinweis}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Kategorie:Recht]]&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bursche</name></author>
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		<id>https://wiki.opencaching.de/index.php?title=Diskussion:Privatgrund&amp;diff=4030</id>
		<title>Diskussion:Privatgrund</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.opencaching.de/index.php?title=Diskussion:Privatgrund&amp;diff=4030"/>
		<updated>2012-11-05T08:21:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Bursche: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Seite erstellt. --[[Benutzer:FriedrichFröbel|FriedrichFröbel]] ([[Benutzer Diskussion:FriedrichFröbel|Diskussion]]) 14:50, 10. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bin noch a bissl unglücklich mit der Seite, Mrs. Pommelhorst hat aber ne idee und wirds bei Gelegenheit umsetzen... --[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 12:13, 11. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Danke an Mrs. Pommelhorst für die Vorlage! ich durfte sie einbauen --[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 17:52, 11. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Den Satz &lt;br /&gt;
:&amp;quot;Streng genommen müssen wir als Geocacher ohnehin davon ausgehen, dass es in ganz Deutschland keinen Ort, keinen Wald etc. gibt, der nicht irgendwem gehört.&amp;quot;&lt;br /&gt;
würd ich gerne rausnehmen, denn hier gehts ja nur im Grund im &#039;&#039;Privat&#039;&#039;besitz - im Gegensatz zu dem, der in öffentlichem Besitz ist. Nur für ersteres braucht es eine ausdrückliche Erlaubnis des Besitzers. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dies&lt;br /&gt;
:&amp;quot;Wälder sind grundsätzlich ebenfalls immer Privatgrundstücke&amp;quot;&lt;br /&gt;
stimmt meines Wissens &#039;&#039;nicht&#039;&#039;, denn Wälder gehören zu einem Großteil Städen, Landkreisen etc., sind also oft kein Privateigentum. --[[Benutzer:Following|following]] 17:23, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
::Ok, wirf es raus, klingt schlüssig--[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 18:02, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
:::Satz 1 entfernt.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
:::Satz 2 wird etwas schwieriger, da muss der Text etwas umgeschrieben werden. --[[Benutzer:FriedrichFröbel|FriedrichFröbel]] ([[Benutzer Diskussion:FriedrichFröbel|Diskussion]]) 18:06, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
::::ist erledigt --[[Benutzer:Following|following]] 18:29, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
:::::Danke ihr zwei! --[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 19:12, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hinweis für Zufallsfinder = Cache Note oder? Welchen Begriff verwenden wir? Das sollte dann Schrottie ggf. auf der HP ändern und wir hier durchgängig verwenden. --[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 22:07, 13. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Da war ich offenbar falsch informiert, sorry. Ist der Text denn sonst OK?--[[Benutzer:Mrs.Pommelhorst|Mrs.Pommelhorst]] ([[Benutzer Diskussion:Mrs.Pommelhorst|Diskussion]]) 08:33, 14. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
:Des war eigentlich keine Feststellung sondern eher eine Frage an alle welchen Begriff wir verwenden wollen, Cache Note oder Cache Notiz finde ich auch ganz passend.--[[Benutzer:Pirate77|Pirate77]] ([[Benutzer Diskussion:Pirate77|Diskussion]]) 10:12, 14. Okt. 2012 (CEST)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Unterscheidung in &amp;quot;Privatgrundstücke&amp;quot; und Grundstücke der Gemeinden, Länder etc. macht keinen Sinn. Es ist für uns Cacher bei der Frage ob man dort Cachen darf nicht von Bedeutung. Wichtig ist für Geocacher, ob es ein Recht zum Betreten des Grundstücks gibt und ob dies an einen bestimmten Zweck gebunden ist. Der Eigentümer des Privatwaldes muss das Betreten seines Waldes ebenso dulden, wie das Betreten des städtischen Waldes geduldet werden muss. Will aber eine Gemeinde im Gemeindewald keinen Cache kann sie wie der Privatwaldeigentümer die Beseitigung der Dose verlangen und zwar nach den selben Rechtsvorschriften. Auch ergibt sich aus der Frage nach dem Eigentümer keine Erlaubnis zum Betreten. Diese Erlaubnis ergibt sich in der Natur aus dem Waldgesetz und urban aus einer Widmung. Ein urbanes Grundstück, dessen Eigentümer Gemeinde, Land oder Bund ist, darf deshalb nicht automatisch betreten werden. Ob auf dem Grundstück ein Aldi oder ein Finanzamt steht, ein leerstehendes Fabrikgebäude oder eine leerstehende &amp;quot;öffentliche&amp;quot; Klinik... das spielt für Geocacher keine Rolle. Entscheiden ist allein, ob es ein Betretungsrecht gibt oder ob zumindest von einer Duldung des Betretens ausgegangen werden kann. --[[Benutzer:Bursche|Bursche]] ([[Benutzer Diskussion:Bursche|Diskussion]]) 09:21, 5. Nov. 2012 (CET)&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bursche</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.opencaching.de/index.php?title=Papierloses_Cachen&amp;diff=3879</id>
		<title>Papierloses Cachen</title>
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		<updated>2012-11-02T12:29:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Bursche: Die Seite wurde neu angelegt: „== Papierloses Cachen ==   Beim papierlosen Cachen wird auf das Ausdrucken der Cachebeschreibung (Listing) verzichtet und diese stattdessen auf einem tragb…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;== Papierloses Cachen == &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Beim papierlosen Cachen wird auf das Ausdrucken der [[Cachebeschreibung (Listing)]] verzichtet und diese stattdessen auf einem tragbaren Gerät mitgeführt.&amp;lt;br /&amp;gt; &lt;br /&gt;
Zum Finden eines Geocaches ist neben den Koordinaten meist auch die Cachebeschreibung notwendig oder zumindest hilfreich. In den Anfangstagen des Geocachens war es üblich, die Cachebeschreibung am heimischen PC auszudrucken und in gedruckter Form mitzuführen. Durch die fortschreitende technische Entwicklung tragbarer Geräte und deren Verbreitung, verzichten inzwischen viele Geocacher auf diese Ausdrucke und führen die Cachbeschreibung auf einem tragbaren Gerät mit sich.&amp;lt;br /&amp;gt;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[GPS-Gerät]]: Die aktuellen GPS Geräte können meist auch die Cachebeschreibung speichern und bei Bedarf anzeigen. [http://wiki.opencaching.de/index.php/Wie_finde_ich_meinen_ersten_Cache%3F#Einen_Geocache_auf_das_Navigationsger.C3.A4t_.C3.BCbertragen Überträgt man einen Geocache] auf ein modernes GPS Gerät kann die Cachebeschreibung unterwegs gelesen werden und zB. zusätzliche [[Hinweise]] oder die vorhergehenden [[Das Onlinelog|Logeinträge]] nachgelesen werden.&amp;lt;br /&amp;gt;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
[[Smartphone-Caching|Handy/Smartphone/Tablet]]: Auch Handys, Smartphones und Tablets können die Cachebeschreibung speichern und bei Bedarf anzeigen. Auf Smartphones und Tablets wird hierfür meist eine entsprechende [[Smartphone-Apps für Opencaching.de|App]] verwendet. Vorteil dieser Art der Speicherung ist, dass die Cachebeschreibung mit den Koordinaten des Geocaches verknüpft bleibt.  Smartphones und Tablets bieten je nach verwendetem Gerät oftmals noch andere Möglichkeiten. Die Cacheebschreibung kann mit ihnen direkt im Internet aufgerufen werden und unter Umständen auch für später abgespeichert werden. Daneben bestehen mehrere weitere Möglichkeiten, wie zB. die Speicherung der Cachebeschreibung als pdf-Datei. Die Möglichkeiten sind dabei so vielfältig und von Gerät zu Gerät so unterschiedlich, dass hier nicht näher darauf eingegangen werden kann. Auch für ältere Handys gibt es oft Möglichkeiten, die Cachebeschreibung anzuzeigen zB. das Programm [http://www.smartcaching.de/smartgpx.html SmartGPX].&amp;lt;br /&amp;gt;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sonstige tragbare Geräte: Auch ebook-reader, Ipods, PDAs etc. eigenen sich unter Umständen zum papierlosen Geocachen. Die Möglichkeiten sind dabei aber so vielfältig und von Gerät zu Gerät so unterschiedlich, dass hier nicht näher darauf eingegangen werden kann.&amp;lt;br /&amp;gt;&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Vorteile des papierlosen Cachens ===&lt;br /&gt;
Papierloses Cachen spart Papier und Tinte bzw. Toner. &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Papierloses Cachen ermöglicht es sehr viele Cachebeschreibung immer dabei zu haben. Moderne GPS Geräte können zB. 5000 Cachebeschreibung speichern&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nachteile des papierlosen Cachens ===&lt;br /&gt;
Es ist nicht immer sichergestellt, dass alle in der Cachebeschreibung enthaltenen Informationen gespeichert und angezeigt werden. Wer dies nicht rechtzeitig bemerkt, stellt unter Umständen fest, dass ihm wichtige Informationen fehlen.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Auf einem Papierausdruck können eigene Notizen meist einfacher hinzugefügt werden. &amp;lt;br /&amp;gt;&lt;br /&gt;
Eine Cachebeschreibung liest sich auf einem DinA4-Blatt angenehmer und kann besser erfasst werden als auf einem kleinen Display.&amp;lt;br /&amp;gt;&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Bursche</name></author>
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